Der Quellenhof Pflegeanspruch
Pflegedienst
Im Neurologischen Rehabilitationszentrum Quellenhof sind rund 50 Pflegekräfte tätig. Neben Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern engagieren sich weitere Fachkräfte in der ganzheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Pflege im Quellenhof steht für eine fachlich fundierte, evidenzbasierte und zugleich menschlich zugewandte Betreuung. Fachkompetenz, Empathie und eine individuelle Begleitung prägen den gesamten Rehabilitationsprozess.
Um die hohe Versorgungsqualität langfristig zu sichern, bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, die sowohl die fachliche Spezialisierung als auch die persönliche Entwicklung fördern.
Petra Nonnenmann
Pflegedirektorin
petra.nonnenmann@quellenhof.de
Tel.: 07081 173-203
Fax: 07081 179-230
Pflegebedürftig - und jetzt?
Was Sie wissen sollten
Im Neurologischen Rehabilitationszentrum Quellenhof sind rund 50 Pflegekräfte tätig. Neben Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern engagieren sich weitere Fachkräfte in der ganzheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Pflege im Quellenhof steht für eine fachlich fundierte, evidenzbasierte und zugleich menschlich zugewandte Betreuung. Fachkompetenz, Empathie und eine individuelle Begleitung prägen den gesamten Rehabilitationsprozess.
Um die hohe Versorgungsqualität langfristig zu sichern, bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, die sowohl die fachliche Spezialisierung als auch die persönliche Entwicklung fördern.
Was versteht man unter Pflegehilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:
- technischen Pflegehilfsmitteln: wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem und
- Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: hierzu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Händedesinfektions- bzw. Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, etc.
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können sich Anspruchsberechtigte in Form von Paketen monatlich nach Hause liefern lassen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) in Ihrem häuslichen Umfeld dienen.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit genehmigten Pflegegrad 1 bis 5, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI.
Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Damit Sie die Kosten erstattet bekommen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse zu stellen.
Sie können frei wählen, welcher Leistungserbringer (z.B. Sanitätshäuser) Sie mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen darf. Dieser wird Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich sein können. Sie können sich auch unmittelbar an Mitarbeiter des Sozialdienstes bzw. des Entlassmanagements unserer Krankenhäuser wenden.
Rehabilitationspflege
Im Sinne einer aktivierenden therapeutischen Pflege begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden des Pflegedienstes die Patienten über 24 Stunden am Tag. Dabei ist die Rehabilitationspflege eine Form der alltagsrelevanten Therapie mit dem Ziel, vor allem die verbliebenen Fähigkeiten und Ressourcen der Patientinnen und Patienten zu fördern.
In Absprache mit den Patientinnen und Patienten und in Zusammenarbeit mit dem gesamten therapeutischen Team werden gezielt die Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten trainiert, die ihnen helfen sollen, ihren Alltag wieder bzw. besser zu bewältigen.
- Verringerung der Pflegebedürftigkeit
- Steigerung des Selbsthilfepotentials
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Vermittlung und Training richtiger (Selbst-)Lagerung
- Erlernen der Selbstbeobachtung zur Vermeidung u.a. von Hautschäden, Kontrakturen und weiterer Folgen der Behinderung
Rehabilitationspflege beinhaltet je nach Schweregrad der Erkrankung verschiedene Maßnahmen, die durch die Pflegeanamnese gezielt erfasst, bei der Pflegeplanung individuell geplant, durchgeführt und evaluiert werden.
- Professionelle Unterstützung und Anleitung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens, z. B. waschen, An- und Ausziehen, Essen einnehmen, Umsetzen
- Durchführung der Behandlungspflege, z. B. Wundversorgung
- Verhinderung von zusätzlichen Schädigungen wie Druckgeschwüre oder Kontrakturen durch den Einsatz von Lagerungstechniken und Hilfsmitteln
- Einbeziehung, Beratung und Anleitung von Angehörigen, z. B. im Umgang mit pflegerischen Hilfsmitteln, Sondennahrung oder Medikamentengabe.
- Psychische Begleitung und Motivation
- Patientenaufklärung und -schulungen (intermittierende Selbstkatheterismus, MS-Schwestern)
Neurologisch erkrankte Patienten und insbesondere MS-Betroffene leiden häufig unter neurogenen Blasen- und Mastdarmstörungen. Hauptsächlich im Bereich der Blasenstörungen sind, nach entsprechender medizinischer Diagnostik der Art der Blasenstörung, therapeutische Maßnahmen möglich. Diese können, falls rechtzeitig veranlasst, eine drohende oder bereits beginnende Blaseninkontinenz therapeutisch positiv beeinflussen. Bei mehreren Arten der neurogenen Blasenstörung ist ein Blasentraining (Beckenbodentraining, ggf. der intermittierende Selbstkatheterismus), begleitet von medikamentösen Maßnahmen, oft ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Situation der Betroffenen.
Erfahrene Mitarbeitende des Pflegedienstes messen regelmäßig die Restharnmenge mit einem mobilen Ultraschallgerät. In Abhängigkeit davon werden die Patientinnen und Patienten durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Physiotherapie, Kontinenz-Therapeuten und regelmäßige Unterstützung durch den Pflegedienst zur Selbsthilfe angeleitet.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung von MS-Betroffenen durch speziell ausgebildete „MS-Schwestern“ im Rahmen einer eigenen Sprechstunde. Dabei erfolgt nicht nur die Aufklärung über spezifische Nebenwirkungen der verlaufsmodifizierenden MS-Therapie, sondern auch eine kontinuierliche, mehrfache Anleitung zur sicheren Selbstinjektion.