Neurologisches
Rehabilitationszentrum
Quellenhof

Long-/post-covid

Wochen oder gar Monate nach der akuten Infektion können Symptome auftreten oder bestehen bleiben, die in Zusammenhang mit dieser Erkrankung stehen: das Long-COVID- beziehungsweise Post-COVID-Syndrom. Dies betrifft dabei nicht nur Patientinnen und Patienten mit einer schweren Erkrankung. Der symptomatische Verlauf einer COVID19-Erkrankung schädigt in erster Linie die Atemwege, aber auch das Gehirn, das periphere Nervensystem, das Herz oder das muskuläre System können betroffen sein.  Abgeschlagen-heitAtemnotHerzbeschwerdenneurologische und psychosomatische Störungen können die Folge sein.

Unser Post-COVID-Konzept bietet ein vielfältiges, rehabilitatives Therapieangebot, bei dem die einzelnen Abteilungen eng zusammenarbeiten. Rehabilitation ist hier Teamarbeit im besten Sinne.
Dabei arbeitet ein multiprofessionelles Team (Ärztinnen/Ärzte, Neuropsychologie, Physio- und Ergotherapie, Musiktherapie, Logopädie, Pflege und Sozialdienst) Hand in Hand, um den körperlichen und psychischen Gesamtzustand der Betroffenen zu verbessern und die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben wiederzuerlangen beziehungsweise zu erhalten.

Wir behandeln jeweils eine kleine Gruppe von 6 bis max. 8 Patientinnen und Patienten, die Anreise erfolgt entsprechend blockweise.

Klassifikation

Das Robert-Koch-Institut definiert wie folgt:

Long-COVID-Syndrom
„Längerfristige, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus vorliegen. Die Beschwerden beginnen entweder bereits in der akuten Erkrankungsphase und bleiben längerfristig bestehen, oder treten im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion neu oder wiederkehrend auf.“

Post-COVID-Syndrom (PCS)
„Beschwerden, die mindestens 12 Wochen und länger nach der akuten Infektion entweder noch vorhanden sind oder nach diesem Zeitraum neu auftreten und nicht anderweitig erklärt werden können.“ 

In der medizinischen Literatur existiert eine Vielzahl weiterer Bezeichnungen, aber die beiden oben genannten sind die gebräuchlichsten.

Ursache

Nach aktuellem Stand vermutet man eine multifaktorielle Entstehung. Trotz intensiver Erforschung sind bis heute viele Fragen diesbezüglich offen.

Hierbei kann eine virale Persistenz eine Rolle spielen, d.h. Viren(-bestandteile) können über einen längeren Zeitraum im Körper vorhanden sein, evtl. abhängig von Variante oder Reinfektion. Möglich sind auch eine Fehlfunktion des Immunsystems und eine möglicherweise durch entzündliche Prozesse ausgelöste Durchblutungsstörung kleiner Blutgefäße mit Gerinnselbildung, ggf. in Verbindung mit anderen Autoimmunphänomenen oder einem veränderten Darmmikrobiom. Zudem kann eine anhaltende Entzündungssituation durch reaktivierte oder sekundäre Infektionen zum PCS beitragen. Letztlich sind, zumindest teilweise, psychische bzw. psychosomatische Faktoren zu diskutieren.

Diagnose und Differentialdiagnose

Falls notwendig, besteht die Möglichkeit der weiteren diagnostischen Abklärung. Dazu gehören Methoden der neurologischen Routinediagnostik und grundlegende internistische Untersuchungen wie EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung oder eine autonome Diagnostik in Bezug auf z. B. das posturale orthostatische Tachykardie-Syndrom (POTS).

Es gibt nicht die eine scharf abgrenzbare Differentialdiagnose. Hingegen gibt es eine Vielzahl von Erkrankungen, die ein klinisches Bild wie bei einem Post-COVID-Syndrom verursachen können.

Daher ist es wichtig, dass eine gute und ausführliche Diagnostik erfolgt, damit man Erkrankungen erkennt, bei denen die Behandlung gänzlich anders erfolgen muss. Ein Post-COVID-Syndrom kann zudem in Kombination mit anderen Erkrankungen auftreten bzw. auch zu Verschlechterungen anderer Erkrankungen führen. Derzeit gibt es keinen Marker, der ein Post-COVID-Syndrom von anderen Erkrankungen abgrenzt bzw. ein solches beweist.

Verlauf und Prognose

Die Erkenntnisse zum Verlauf bzw. zur Prognose sind im Fluss, auch ist die Studienlage dabei nicht ganz eindeutig. 

Man weiß, dass drei Monate nach einer symptomatischen COVID19-Erkrankung mindestens ca. 5% der Betroffenen noch an Symptomen leiden, die man dem Post-COVID-Syndrom zuordnen kann. Man sieht bei diesen Verläufen aber auch, dass die Anzahl der Betroffenen im weiteren Verlauf abnimmt. Allerdings gibt es aber auch eine erhebliche Anzahl von Betroffenen, bei denen die Beschwerden über Monate bis Jahre anhalten und zur Leistungsminderung führen.

Behandlungsspektrum

Unser multiprofessionelles Therapeutenteam orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen der Patientinnen/Patienten, berücksichtigt ihr individuelles Leistungsvermögen und motiviert sie zur aktiven Mitarbeit bei den Therapien.

Die Grundsätze der symptomorientierten und interdisziplinären Behandlung sind:

  • Die Erfassung aller vorliegenden Symptome und deren Relevanz in Ihrem Alltag.
  • Eine sinnvolle Zuordnung der jeweiligen Symptombehandlung zu den therapeutischen Abteilungen. Dies wird je nach Bedarf bzw. Entwicklung angepasst. 
  • Eine Therapie mit Augenmaß unter Anwendung der 3-P-Regel: Pacing, Planen, Priorisieren.
  • Die Unterstützung auf dem Weg zurück ins Alltags- und Erwerbsleben, das Erarbeiten von Strategien zur besseren Bewältigung der Erkrankung und ihrer Spätfolgen.

Indikation für die Rehabilitation

  • Neurologische und/oder neuropsychologische Defizite mit Einschränkungen der Teilhabe
  • Relevante Fatigue-Symptomatik mit Einschränkungen der Teilhabe
  • Einschränkungen in der Atemfunktion
  • Geschwächter Allgemeinzustand
  • Muskuloskelettale Beschwerden und Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens

Voraussetzungen für die Rehabilitation

  • Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Quarantäne sind erfüllt (Virusfreiheit)
  • Rehabilitationsfähigkeit 
  • Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers

Ihr Weg zu uns

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine AHB erfolgt direkt an einen stationären Krankenhausaufenthalt. Dabei übernimmt die Anmeldung sowie die Beantragung der Kostenübernahme durch Kostenträger der Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses.

Rehabilitationsmaßnahme (Reha)

Der behandelnde Arzt beantragt für den Patient eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beim zuständigen Kostenträger. Sobald uns die Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers sowie der Reha-Antrag vorliegen setzten wir uns mit dem Patienten in Verbindung um einen Aufnahmetermin abzustimmen.

Selbsthilfegruppen

Die Website der Long Covid Plattform der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe e.V.) kann hilfreich sein. 

Die Initiative wird von der Deutschen Rentenversicherung gefördert. Sie können eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe suchen und sich darüber hinaus für regelmäßige Forum-Veranstaltungen sowie für den Newsletter anmelden. In einem Online-Treffpunkt können Sie Kontakte zu anderen Menschen knüpfen – etwa zu Long-COVID- bzw. Post-COVID-Betroffenen, Selbsthilfe-Aktiven, Ärzt*innen, Wissenschaftler*innen und vielen mehr.

Hier können Sie direkt zur Website:

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