Neurologisches
Rehabilitationszentrum
Quellenhof

Zutritt für Assistenz-
& Begleithunde

Gemäß §§ 3 Abs. 2, 19 des AGG ist das Mitführen von Blindenführhunden und Assistenz-/Begleithunden auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens zulässig. Bitte beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung des Hundes mit einer Kenndecke/Kennhalsband.

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt, so dass Sie sich schon zuhause optimal auf den Aufenthalt in unserem Haus vorbereiten und eventuell noch fehlende Unterlagen besorgen können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Blindenführhunde und Assistenz-/Begleithunde während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal mitgenommen werden dürfen. Im Café sind die Hunde hingegen erlaubt.

Patientinnen und Patienten mit Blindenführhunden & Assistenz-/ Begleithunden

Bitte Infomieren Sie vorab die Station/den betreuenden Bereich um evtl. erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Bitte führen Sie Impfpass, Entwurmungsnachweis und einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) des Hundes mit sich.

Hinweis: Eine Betreuung des Hundes durch Mitarbeitende der Klinik ist während des Aufenthaltes nicht möglich!

 

Besucherinnen und Besucher mit Blindenführhunden & Assistenz-/Begleithunden

Sind in allen Bereichen erlaubt, die auch dem allgemeinen Publikum offenstehen, wie Lobby und Cafeteria.

Bei Patientenbesuchen informieren Sie sich bitte vorab über die Möglichkeit des Besuches. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand der Patientin oder des Patienten abhängig. Im Weiteren können durch die betreuende Abteilung der Patientin oder des Patienten (z. B. Intensivstation) Einschränkungen entstehen.

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